Nachgiebigkeits-Werte bei Belastungen
Frage:
Gibt es für Nachgiebigkeit bei Belastung von schwimmend verlegten Parkett- und Laminatboden-Elementen gewisse festgelegte Mindestwerte oder hat der Sachverständige gegebenenfalls den Einzelfall zu beurteilen?
Domink Kison:
Hinsichtlich der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit beim Begehen schwimmend verlegter Mehrschicht-Parkett- oder Laminat-Fußböden gibt es keine normativ festgeschriebene oder ansonsten veröffentlichte Regel. Insoweit kommt es tatsächlich auf die Beurteilung im Einzelfall an.
Dass sich schwimmend verlegte Fußbodenflächen oberhalb weich federnder Unterlagen bei Belastung vertikal bewegen, ist mithin völlig normal und unvermeidlich. Allerdings kommt es, wie so oft, auf den Umfang und die Intensität in der Auffälligkeit von Vertikalbewegungen an.
Ich für mich habe die diesbezügliche Anforderung so beschrieben, dass sich eine schwimmend verlegte Fußbodenfläche bei der Beobachtung einer zweiten Person beim Begehen der Fußbodenfläche auf Entfernung vertikal sichtbar verformen darf. Beim Begehen der Fußbodenfläche durch die eigene Person sollen im Belastungsbereich jedoch keine störend auffälligen Vertikalbewegungen erkennbar sein.
Insbesondere bei der schwimmenden Verlegung durch den Fachverleger sollte auf eine exzellente Untergrund-Vorbereitung geachtet werden, um so Unregelmäßigkeiten der Untergrund-Oberfläche zu reduzieren. Hier reicht das einfache Auslegen irgendwelcher Dämmunterlagen nicht aus. Dies sollte dem Do-it-Yourselfer überlassen bleiben.
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